Archiv der Familien Hartard, Hardardt, Hardart, Hartart, Hartert, Harter
Hardert, Hardtert und Hartherz aus Nassau, Hessen und der Pfalz
1250 bis heute



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Bereits um die Jahreswende 1253 / 1254, wenige Monate vor dem Ende der Stauferherrschaft in Deutschland, tritt in Dieburg ein Schöffe Hartrat als Zeuge auf, als Ulrich von Münzenberg seinem Vogt Rudolf Beckenhube die Mühle Kistelberg bei Münster verleiht. In einer denselben Vorgang betreffenden Urkunde vom 25. März 1254 findet sich unter den Zeugen neben dem schon erwähnten Hartrat noch ein Heinrich Hartradis, der wohl als ein Sohn des Schöffen Hartrat anzusprechen ist. Vermutlich ein Sohn des Heinrich Hartradis ist der 1293 erstmals genannte Dieburger Schöffe Friedrich Hartrad (Fridericus Hartradi). Im Jahr 1295 bezeugt er zusammen mit den übrigen Schöffen der Stadt, dass der Pfarrer Johannes von Roßdorf seinen Anteil an der Mühle Kistelberg den Deutschherren in Frankfurt-Sachsenhausen veräußert habe.

Vorausgegangen waren diesem Rechtsgeschäft langjährige Auseinandersetzungen zwischen den Dieburger Familien Groschlag und Aumann einerseits und einer aus vier Stämmen bestehenden Erbengemeinschaft um Friedrich Ocalp, Heinrich Lule, den Roßdorfer Priester Johannes und den Deutschordensbruder Eberhard von Hüttengesäß andererseits, die einander widerstreitende Ansprüche auf Anteile an dem Mühlenlehen erhoben. Dem Deutschordenshaus gelang es nach und nach, die verstreuten Anteile an der Mühle aufzukaufen – unter anderem vom Frankfurter Bartholomäusstift und den Dieburger Minoriten – und die Groschlag und Aumann zum Verzicht auf ihre Ansprüche zu bewegen. Mit dem Roßdorfer Anteil war die Mühle schließlich ganz in der Hand des Deutschen Ordens und wurde im darauffolgenden Jahr, 1296, dem Friderico dicto Hartdrat et uxori sue Lucen in Erbpacht gegeben. Als Zins lieferten die Eheleute jährlich 40 Malter Roggen, 20 Malter Weizen, einen halben Malter Mehl, vier Lämmer und 13 Pfund Heller, zahlbar je zur Hälfte am Michaels- und am Walpurgistag. Dieser verhältnismäßig hohe Pachtzins bezog sich allerdings nicht auf die Mühle allein, sondern auch auf andere Güter der Deutschherren in Dieburg, welche Friedrich und Lukard Hartrad aus ihrem eigenen Besitz noch weiter vermehrten: Schon 1296 vermachten sie dem Orden zur Pietanz eine halbe Hufe Landes, von der die Sachsenhausener Kommende 7½ Morgen beim Tod des einen, weitere 7½ Morgen beim Tod des anderen Ehegatten erhalten sollte; 1314 verkauften beide dem Orden eine Erbrente von 6 Pfund Heller jährlich auf ihren Dieburger Liegenschaften; 1316 schließlich veräußern sie um einen Preis von 35 Pfund Heller ihren eigenen Hofplatz samt Gebäuden neben der Mühle Kistelberg, dazu die Besserung der Mühle und ihres Zubehörs, was darauf schließen lässt, dass Friedrich und Lukard in der Zwischenzeit wertsteigernde Bau- und Instandsetzungsarbeiten an dem gepachteten Anwesen hatten durchführen lassen.

In der Urkunde von 1316 finden wir auch einen Sohn Rutzo (Rudolf), der 1334 als Rulmann Hartrad testierte und in letzterem Jahr ebenfalls das Schöffenamt in Dieburg bekleidete. 1325 wurde der Mühle die noch von den Münzenberg an die Vorbesitzer verliehene Schatzungsfreiheit bestätigt. Nach Beständnisbriefen aus dem Jahr 1326 sowie dem Frühjahr 1329 hatte 1326 ein weiterer Sohn des inzwischen verstorbenen Friedrich Hartrad, Heilmann (Heinrich), mit seiner Frau Gerhus auf dem Steinweg die Mühle Kistelberg für zunächst drei Jahre und dann ohne Befristung in Erbpacht übernommen, wofür sie dem Deutschen Orden jährlich 45 Malter Korn, ein Fasnachtshuhn und fünf Pfund Heller Zins entrichteten. Das Mühlgut umfasste neben Ackerland und Wiesen auch einen „Hof im Monefeld, genannt der Hubhof mit mehreren Gärten vor der Stadt, die der Erbpächter bewohnte“ (Mönfeld war wie Holzhausen/Steinweg und Altenstadt einer der alten Vororte Dieburgs). 1329 wird der Umfang der zur Mühle gehörenden landwirtschaftlichen Güter, der sich ausweislich der fälligen Abgaben offenbar seit 1296 etwas verringert hatte, mit 71 Morgen Ackerland und 15 Mannsmahd Wiesen angegeben, mit der schirnen gelegen in der stad. Als Sicherheit setzte Heilmann 1329 eine ihm schon gehörende, Kymen gud genannte Viertelhube in Dieburg mit 17½ Morgen Äckern und 1½ Mannsmahd Wiesen; darüber hinaus bürgten für ihn mit eigenen Besitzungen sein Schwager Heilmann of dem Steynwege (ein Mitschöffe Rulmanns 1334) sowie Culmann (Konrad) Hartrad, wohl ein weiterer Bruder, und zwar Heilmann mit einer Dreiviertelhube zu 39½ Morgen Feldern und 5½ Mannsmahd Wiesen, Culmann mit einer Viertelhube zu 13 Morgen Feldern und zwei Mannsmahd Wiesen. Nachdem die Mühle den Eltern Friedrich und Lukard auf beider Lebenszeit vergeben war, wird nicht nur Friedrich, sondern auch seine Frau 1326 bereits verstorben gewesen sein. Dafür spricht außerdem, dass Culmann Hartrad für 1325, vielleicht als Nachfolger seines Vaters, als Dieburger Schöffe bezeugt ist.

Während wir von Culmann Hartrad in der Folgezeit noch des öfteren hören (s.u.), brechen die urkundlichen Mitteilungen über seinen Bruder Heilmann 1329 ab; vielleicht ist er um 1330 in die fränkische Heimat der Familie zurückgekehrt (vgl. den ersten Abschnitt der Chronik). Die Mühle Kistelberg ist schon 1331 nicht mehr im Besitz der Hartrad, sondern an Henrich Drunkel verpachtet; 1374 besitzt dann Henne, Gerlach Hofemanns Sohn, die Mühle samt Zubehör, ausgenommen die Schirn in der Stadt. 1399 geht das gesamte Mühlgut, das zuvor Henchin Hoffmann innegehabt hatte, an Henne von Ortenberg. Die Mühle, die noch 1729 als Münstermühle vorkommt, später Frühweinsche Mühle und schließlich Langsmühle heißt, beherbergt heute das Heimatmuseum von Münster.

Vielleicht zu den Nachkommen Rulmanns, jedenfalls zu einer in Dieburg verbliebenen Linie der Hartrad gehört noch ein jüngerer Culmann Hartrad, der 1380 als Zeuge des Dieburger Ehepaares Renne in Dreieichenhayn testiert. Ebenfalls zu diesem Zweig darf man einen Henricus Harttradi de Dyppurg rechnen, der sich 1389 während des Rektorats des Wormser Magisters Heilmann Wunnenberg an der nur drei Jahre zuvor gegründeten Universität Heidelberg immatrikuliert. Er wird dort sicher seinem Landsmann Berthold Truchsess (Dapifer) von Dieburg begegnet sein, der – nachdem er in Prag zum Baccalaureus und Magister sponsiert worden war – in Heidelberg zwischen Juni und Oktober 1390 das Amt des Rektors bekleidete. Möglicherweise hat Heinrich Hartrad sein Studium ab 1393 in Wien fortgesetzt, denn in der dortigen Matrikel ist in diesem Jahr ein Henricus Hartrodi in der Nacio Rynensium, der Gruppe der deutschen, aber nicht-österreichischen Studenten eingetragen.

Nicht in Zusammenhang mit den Dieburger Hartrad steht der kurmainzische Keller Hartrad von Dieburg, dessen Kellereirechnung für das Jahr 1326/27 fragmentarisch erhalten ist (Nota computationem Hartrardi cellerarii in Dippurg) und der 1344 über den Bau eines Turmes an der erzbischöflichen Burg abrechnet. Wie aus einer Urkunde vom 30. Dezember 1328 (HStA Darmstadt Bestand B 17 Nr. 3) hervorgeht, handelt es sich bei ihm um den 1334 als Gerichtsvogt genannten Hartrad Wyneige.

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Die Linie der Hartrad zum Laderam in Frankfurt

Der ältere Culmann Hartrad von Dieburg erscheint 1331 in Dieburg als Anrainer eines Grundstücks nebn der Kesesbrucken an der stillen Erden. In den 1330er- und 1340er-Jahren begegnen wir ihm dann gemeinsam mit seiner Frau Hilde oder Hille Hartrad (Hille Kolman, Hille Culmann, Frawe Hille von Dyp[ur]g) wiederholt als Käufer verschiedener Gülten in der Dieburger Gegend: 1335 gab Ritter Hermann Aumann dem Culman Hartdrade und Hillen sin elichen frauwen auf acht Jahre 25 Malter Korn- und zehn Malter Weizengülte zu Reinheim (südlich von Dieburg an der Bergstraße), die er von Graf Wilhelm von Katzenellenbogen innehatte; 1340 erhielten die beiden eine Pfenniggülte von 7 Pfund Heller zu Sickenhofen und eine von 1 Pfund Heller zu Hergershausen (heute zwei Ortsteile von Babenhausen) von Oswald, Johann und Hermann Groschlag, die Sickenhofen und Hergershausen als hanauische Lehen besaßen, schließlich 1345 eine Gülte zu Zeilhard (heute zu Reinheim) vom Ritter Hartmann von Zwingenberg.

Die Familie scheint in jenen Jahren bereits nähere Beziehungen nach Frankfurt unterhalten zu haben. Schon 1301 trägt ein Flurstück bei Bockenheim den Namen Hartradisbuzs. 1317 wird in Frankfurt der Weinschröter Heilo Hartrad (Heilo Hartradus sartor vini) erwähnt. Die Schröter waren für die Verladung der zu Schiff ankommenden Weinfässer und den Transport in die Keller der Stadthäuser zuständig; an der Schiffsanlegestelle vor St. Leonhard, wo die Fracht mit Kränen an Land gesetzt wurde, entstand der Weinmarkt. Da das Haus Zum Weißen oder Zum Stall
in der Alten Mainzer Gasse, in dem sich Heilos Schrotamt befand, bis kurz vor 1317 der Dieburger Schöffenfamilie Weiß gehörte, liegt es nahe, dass Heilo an die Dieburger Hartrad angeschlossen werden kann, wenn auch offenbleibt, wo genau.

1341 wird ein [N.N.] Hartrad von Dieburg, vielleicht Culmann, in den Frankfurter Schöffenprotokollen erwähnt. 1353 amtiert Culmann als Schultheiß Ulrichs III. von Hanau in Hayn (Dreieichenhain). 1357 ist er wohl verstorben, vielleicht an der Pest, die 1349 und 1357 die Frankfurter Gegend heimsuchte; denn am 17. August 1357 erlangte Culmanns Witwe Hille für sich selbst das Bürgerrecht der Stadt Frankfurt und wurde, nachdem sie geschworen hatte, als Hylle Hartraden von Dypurg ins Bürgerbuch eingetragen. Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass Culmann mit seiner Familie schon früher einmal in Frankfurt ansässig gewesen war, bei seinem Tod aber in hanauischen Diensten stand, und seine Witwe nun nach Frankfurt zurückkehrte. Zumindest lebten alle ihre vier erwachsenen Kinder 1357 bereits in Frankfurt. Eine Tochter Culmanns, die Begine Liebel Hartradin von Dypurg, kaufte im Juni bzw. November des Jahres 1357 von den Erben Gerlachs zum Hohenhaus für 2.000 Mark das Haus zum Laderam am Frankfurter Römerberg und übergab es ihrer Mutter Hille auf Lebenszeit zur Wohnung. Mit dem Haus Laderam hatte die Familie eine repräsentative Liegenschaft erworben: direkt an das Haus zum Römer stoßend, das seit 1405 Rathaus der Stadt und später Beratungsort der Kurfürsten bei der Königswahl war, diente es wiederholt dem Kaiser als Wohnung, wurde 1495 Sitz der ‚Adeligen Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg‘, nach der es fortan benannt wurde, und ist seit dem Verkauf an die Stadt 1878 selbst Teil des Frankfurter Rathauses, des ‚Römers‘. Es gehört heute zu den wenigen im Kern mittelalterlichen Gebäuden Frankfurts, die nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs rekonstruiert wurden und eine Ahnung vom historischen Gesicht der Stadt geben.

Von Liebels Geschwistern kennen wir Jutte, Hans und Else. Jutte Hartrad von Dieburg, nach ihrem Haus meist Jutte zum Laderam genannt, war 1357 mit dem Patrizier Dietwin zum Römer verheiratet, einem Sohn Hartmuts zum Römer. Der Ehe entsprangen eine mit dem Alten-Limpurger Patrizier Heinrich Schwarz von Friedberg verheiratete und 1397 verstorbene Tochter sowie der 1395 verstorbene Sohn Contze zum Laderam. 1363 war Jutte in zweiter Ehe Frau des Eliseus Weiß von Limburg (Eliseus zum Laderam), eines Sohnes des Reichsschultheißen Rulmann Weiß und der Clara Knoblauch; mit ihm hatte sie eine Tochter Clara, die 1385 mit Henne Frosch verheiratet war und 1396 kinderlos starb. Aus der Ehe des Hans Hartrad (Hanczil Hartrad, Hanczel Culmann) mit Yde ging eine Tochter Hille Hartrad von Dieburg hervor, die mit Jeckel Knoblauch (Jakob Knoblauch dem Jungen) verheiratet war, einem Sohn des reichen Patriziers und Bürgermeisters Jakob Knoblauch und Schwager des Reichsschultheißen Siegfried zum Paradies. Jeckel war Frankfurter Schöffe, wurde aber 1396 wegen Anstiftung von Bürgerunruhen abgesetzt und zeitweilig im Saalhof, dem Sitz der Familie Knoblauch, unter Hausarrest gehalten. Else Hartrad schließlich war 1357 mit Heinrich zum Culmann verheiratet. Das Haus zum Culmann ist das spätere Haus zur Goldenen Waage am Markt, das 2018 rekonstruiert wurde; es trug seinen Namen seit Anfang des 14. Jahrhunderts nach einem Goldschmied Conrad oder Culmann. Heinrich zum Culmann ist nach Johann Carl von Fichards Geschlechtergeschichte derselbe, der als Mann Elses unter dem Namen Heinze zu Waldeck oder zu Waldecke(n) vorkommt. Das Haus zum Waldeck stand am Krautmarkt, nicht weit vom Haus zum Culmann. Heinz war ‚Gadenmann‘, d. h. Tuchhändler, und versteuerte ein ansehnliches Vermögen von 4.200 Pfund Hellern. Die Gadenleute bildeten damals die Spitze der Kaufmannschaft; ihre Verkaufsstände befanden sich unweit des Krautmarktes ‚unter den Tuchgaden‘.
Heinzes und Elses Kinder sind Heinze Waldeck von Dieburg d. J., 1386 Bürger, verheiratet mit Gunda, mit den Kindern Heinz, Else (die vielleicht mit Heinz zum Römer verheiratet ist), Henne, Adolf und Gunda; Adolf Waldeck, der 1395 verstarb und eine 1413 erwähnte Tochter Else hinterließ; Liebele, 1398 und 1406 Nonne im Weißfrauenkloster; und Hille, verheiratet mit Adolf Knoblauch, Sohn des Gypel Knoblauch zum Bornfleck. Zur Nachkommenschaft Else Hartrads und Heinze Waldecks gehören vielleicht noch Ludwig Waldeck, der 1470 Frankfurter Ratsschreiber, 1480 Stadtschreiber wird und 1488 stirbt, sowie ein namensgleicher Ludwig Waldeck aus Frankfurt, der 1485 in Erfurt, 1487 in Heidelberg als Student eingeschrieben war. In Erfurt immatrikulieren sich auch 1437 und 1464 zwei Studenten mit Namen Johannes Waldeck von Dieburg, vielleicht Vater und Sohn.

Von den weiteren Geschicken der Geschwister Liebel, Jutte, Hans und Else Hartrad und ihrer Mutter erfahren wir zwischen 1357 und 1387 noch des öfteren, meist anlässlich der zahlreichen Besitzveränderungen am Haus Laderam. Vermutlich hatten die Kinder Hilles den Kaufpreis für das Haus gemeinsam aufgebracht. Entsprechend sollte es gemäß der Vereinbarung zwischen Liebel und ihrer Mutter nach Hilles Tod zu gleichen Teilen an ihre vier Kinder sowie deren Ehepartner fallen. Wann dies geschah, ist mir nicht bekannt. Jutte kommt bereits 1362 mit dem Beinamen ‚zum Laderam‘ vor, bewohnte das Haus damals aber vielleicht zusammen mit ihrer Mutter, die noch 1369 lebt. 1372 kaufte Jutte für ihre Kinder von Gottfried zum Römer, ihrem Schwager, das Viertel einer Gülte auf dessen Haus.

Hans, auf den sich wohl der Eintrag eines Johannes Hartradi de Dyppurg im Nekrolog des Bartholomäusstifts bezieht, scheint 1380 gestorben zu sein, da am 31. März dieses Jahres seine Tochter Hille und deren Mann Jeckel Knoblauch ihr ererbtes Viertel am Haus Laderam um 675 kleine schwere Gulden an Jutte und Liebel gaben, von denen Else und Heinrich zu Waldecken noch am selben Tag ein Drittel des Viertelanteils für 225 Gulden erwarben, sodass das Haus nun den drei Töchtern Culmanns zu je einem Drittel gehörte. 1387 veräußerten Else und Heinrich ihren Anteil für 800 kleine schwere Gulden an Jutte, die damit Eigentümerin des gesamten Hauses geworden zu sein scheint. Vielleicht war inzwischen also auch die Schwester Liebel gestorben, die 1384 noch einige von ihrer Mutter stammende, von dieser für ein Seelgerät bestimmte Güter als Legate an Jutte, Else und Heinrich überschrieben hatte.

Else ist später nach Köln gezogen, wo sie 1397 eine Jahrrente von Henne Knoblauch bezog; im Jahr darauf stritt sie vor dem Frankfurter Schöffengericht mit Jakob Knoblauch dem Alten um das Haus zum Waldeck, das sie ihrer Tochter, der Weißfrauennonne Liebele, auf ihre Lebzeiten vermacht hatte. Jutte wiederum wird in den Schöffenprotokollen von 1390, 1392, 1393, 1394 und 1395 noch genannt, in einer Urkunde von 1399 aber als bereits verstorben bezeichnet. Tatsächlich dürfte ihr Tod noch etwas früher anzusetzen sein, da 1397 Henne Frosch Anteile am Haus Laderam besaß, die er von seiner 1396 verstorbenen ersten Frau Clara (einer Tochter Juttes aus zweiter Ehe) geerbt hatte und nun an seinen Schwager Heinrich Schwarz von Friedberg, den Mann von Claras Halbschwester, verkaufte.

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Die Linie des Frankfurter Bürgermeisters Erwin Hartrad

Durch ihre Verwandtschaft und Verschwägerung mit einigen der wichtigsten Frankfurter Patrizierfamilien des ausgehenden Mittelalters waren die Hartrad in eine gesellschaftliche Position gelangt, die ein Zweig der Familie gegen Ende des 14. Jahrhunderts auch politisch zu nutzen verstand. Besonders die mehrfache Verbindung zu den Knoblauch, einem der ältesten Frankfurter Geschlechter, wird dabei nicht von Nachteil gewesen sein: Jakob Knoblauch – der Schwiegervater von Hans Hartrads Tochter Hille, zudem Onkel von Jutte Hartrads zweitem Mann Eliseus Weiß – war nicht nur einer der damals reichsten Bürger der Stadt, sondern verfügte auch über herausragende politische Kontakte; seit 1333 besaß er den Saalhof, die alte staufische Frankfurter Königspfalz, und Kaiser Ludwig der Bayer, der bei seinen Besuchen in Frankfurt des öfteren bei ihm wohnte, machte ihn 1334 ebenso zu seinem Hofdiener wie 1349 Kaiser Karl IV. Jakobs Schwiegersohn wiederum, Siegfried von Marburg zum Paradies – der Schwager der beiden Hilles –, war eine Generation später die bedeutendste Persönlichkeit der Reichstadt; 1366 löste er das bis dahin an die Herren von Hanau verpfändete Frankfurter Reichsschultheißenamt aus, trat den Besitz 1372 an die Stadt ab und kann somit als Begründer der bis 1806 währenden Unabhängigkeit Frankfurts gelten.

Erwin Hartrad zum Dorrenbaum und seine Familie

Als ersten Angehörigen des zweiten Frankfurter Zweiges der Familie Hartrad finden wir um die Mitte des 14. Jahrhunderts Erwin Hartrad zum Dorrenbaum.
Er erscheint erstmals im Jahr 1346 als Zeuge einer Urkunde, mit der die Frankfurter Bürgerin Else Schwalbecher umfangreiche Güter in Gronau, nördlich zwischen Frankfurt und Hanau in der Wetterau gelegen, erwirbt. Mit einem Vermögen von 6.100 Pfund Heller zählte Erwin Hartrad zu den wohlhabendsten Bürgern der Stadt; im Bedebuch von 1354 steht er unter den Steuerzahlern an 21. Stelle. Neben dem Handel scheint er auch Geldgeschäfte getätigt zu haben, denn 1358 leiht er dem Johann von Falkenstein-Münzenberg 40 Gulden Frankfurter Währung, wofür Johann den Anselm von Hoch-Weiselt d. J. und Henne Feizte, Bürger zu Butzbach, zu Bürgen setzt. Erwins Haus zum dürren Baum (das spätere Stammhaus der Patrizierfamilie Monis) stand an der Einmündung der Falkengasse in den Kornmarkt, die heutige Buchgasse, unweit St. Leonhard. Der markante Fachwerkbau wurde bei der Zerstörung der Frankfurter Altstadt 1944 vernichtet und nicht wieder aufgebaut. 

1355 testiert Erwin zwei Beurkundungen vor Frankfurter Notaren. 1366 übergeben er und seine Frau Agnes ihr Haus am Kornmarkt an den Schöffen Henne Drutmann, den Ehemann ihrer Tochter Katherine, die in diesem Jahr verstorben ist; aus der Ehe Katherines und Henne Drutmanns ging ein Sohn Henne hervor, der 138(0) mit Rile zum Hohenhaus verheiratet ist. Eine weitere Tochter Erwins, Hebel († nach 1417), war in erster Ehe mit dem Edelknecht Dieter Hune, 1389 mit Werner Faut von Monsberg verheiratet. Von Erwins Söhnen macht Erwin d. J. später eine Ratskarriere, die ihn bis ins Amt des Älteren Bürgermeisters führt; ein Henne Hartrad, der im Frankfurter Einwohnerverzeichnis von 1387 als kremer aufgeführt ist, war nach Dietz (S. 182) ebenfalls ein Sohn Erwins zum Dorrenbaum. Erwin begegnet urkundlich noch in den Jahren 1373 und 1375 und dann letztmals im Einwohnerverzeichnis von 1387. 1393 oder kurz zuvor wird er verstorben sein, denn in diesem Jahr verkauft sein gleichnamiger Sohn eine Ewiggülte von ½ Mark, die er von seinem Vater geerbt hatte.


Die genealogische Einordnung Erwins in die Dieburger Familie Hartrad wird urkundlich nicht ganz klar. Vermutlich stammt er aus einer ersten Ehe Culmann Hartrads, denn 1375 klagt er vor dem Stadtgericht Babenhausen auf Herausgabe des Unterpfandes einer Gülte, bei der es sich um die groschlagischen Pfenniggülten zu Hergershausen und Sickenhofen handeln dürfte, die Culmann 1340 erworben hatte. Vielleicht war Culmanns (zweite) Frau Hille, die nach Culmanns Tod 1357 wohl ein Nutzungsrecht an der Gülte behalten hatte, 1375 gestorben; ihr Todesjahr lässt sich jedenfalls aufgrund der Urkundenbelege auf den Zeitraum zwischen 1369 und 1380 eingrenzen. Dass Erwin zum Dorrenbaum nach Hilles Tod nicht zu den Erben des Hauses Laderam gehört, lässt sich leicht dadurch erklären, dass er sich – im Gegensatz zu seinen Halbgeschwistern – schon an dem Hauskauf nicht beteiligt hatte und das Anwesen deshalb nur an Hilles leibliche Kinder, nicht aber an ihren Stiefsohn Erwin fiel.
Johann Carl von Fichard hatte in seiner Frankfurter Geschlechtergeschichte noch bezweifelt, dass Erwin zum Dorrenbaum überhaupt zu den Hartrad von Dieburg gehört, und hält ihn für den Angehörigen einer zünftigen Familie, die er mit einem älteren Martin zum Dorrenbaum in Verbindung bringt. Dies ist schon deshalb falsch, weil Martin zum Dorrenbaum einer der Mainzer Patrizier war, die 1332 vor den Bürgerunruhen in ihrer Heimatstadt flohen und vorübergehend nach Frankfurt ins Exil gingen; seinen Namen führt Martin vom Haus zum Dorrenbaum in Mainz.

Gegen Fichards Ansicht sprechen noch eine Reihe weiterer Argumente. Erwins Klage in Babenhausen ist eines davon; ein weiteres referiert Fichard sogar selbst: er zitiert eine heute verlorene Frankfurter Urkunde des Jahres 1360, in der Henne Drutmann (der Mann von Erwins d. J. Schwester Katharine Hartrad) als Schwager Ditwins zum Römer (des Mannes der Jutte Hartrad zum Laderam) bezeichnet ist. Fichard stellt dazu fest, dass als Schwager jeder Verwandte von Seiten der Ehefrau gelten konnte, und schließt daraus zunächst auch auf eine Zugehörigkeit Katharines bzw. Erwins zu den Dieburger Hartrad; später relativiert er diese Aussage mit der Bemerkung, die Schwägerschaft könnte auch auf anderem Wege zustandegekommen sein, ohne freilich eine überzeugende Alternative vorzulegen. Ein weiterer Hinweis ist dem Frankfurter Einwohnerverzeichnis von 1387 zu entnehmen. Da die Bürger oft in zusammengehörenden Gruppen den Bürgereid schworen, lässt sich anhand der Liste eine zumindest ungefähre Vorstellung von Nachbarschaftsverhältnissen in der Stadt gewinnen. Insofern ist es bemerkenswert, direkt unter dem Eintrag des jüngeren Erwin Hartrad, des Sohnes Erwins zum Dorrenbaum, die Namen Conrad Kyme, Henne Sickenhofen und Richard budeler von Dippurg zu lesen. Bei allen dreien gibt es einen Bezug zur Dieburger Gegend: bei Richard Budeler ist er ganz offensichtlich; vielleicht besteht eine Verwandtschaft zu dem um 1380 in Dieburg geborenen Theologen Johannes Lagenator von Frankfurt, der 1406, 1416 und 1428/29 Rektor der Universität Heidelberg war; denn
‚lagenator‘ ist lateinisch für den ‚budeler‘, also den Flaschenmacher. Henne Sickenhofen wiederum führt seinen Zunamen nach einer Ortschaft nahe Dieburg, in dem Culmann Hartrad Besitzungen hatte; und den Namen ‚Kyme‘ kennen wir bereits vom Dieburger Kymen-Gut, das Culmanns Bruder Heilmann gehörte. Vielleicht haben wir es bei den drei Personen mit Angehörigen von Erwin Hartrads Handelskontor zu tun. Das Bild vervollständigt sich durch einen Währschaftsbrief aus dem Jahr 1419: Henne Hartrad, der Vormund von Erwins d. J. Tochter Adelheid, verpachtet aus deren Besitz ein Backhaus in der Frankfurter Fahrgasse für einen Erbzins von jährlich 2 Gulden und 4 Schillingen an Bechtold Steindecker aus Münster; gemeint ist Münster bei Dieburg, wo Friedrich Hartrad seit 1296 die Mühle Kistelberg (Münstermühle) besaß.

Der Frankfurter Schöffe Erwin Hartrad d. J.

Erwin Hartrads zum Dorrenbaum bereits genannter Sohn, der als Erwin Hartrad ‚der Junge‘ siegelt, erscheint zum ersten Mal sicher 1387 im Frankfurter Einwohnerverzeichnis. 1391 und 1392 findet sich außerdem ein Erwin Hartrad als Schaffner zu St. Kathrinen; er ist entweder mit Erwin d. J. personengleich oder ein älterer Bruder. Zu dieser Zeit begann die politische Karriere Erwin Hartrads d. J., der seit 1392 als Frankfurter Ratsherr erwähnt wird. Der Rat der Stadt war damals in drei Bänke geteilt: die erste, vornehmste Bank der Schöffen, denen auch die Gerichtspflege oblag, die zweite Bank der patrizischen Ratsherren und die dritte Bank der Zünfte. Zutritt zur ersten und zweiten Bank, deren Sitze nicht durch Wahl, sondern durch Selbstergänzung vergeben wurden, hatten nur die Mitglieder der ‚Gemeinde‘: die nicht zunftmäßig organisierten Bürger (zu denen auch Erwin Hartrad zum Dorrenbaum und sein Sohn gehörten), in der Hauptsache also die vermögenden Grundbesitzer und Handelsleute. Aus den Reihen der zweiten Bank wurden im Regelfall die Mitglieder des Schöffenkollegiums genommen, das nur einer kleinen Anzahl auf sozialen Abschluss bedachter patrizischer Geschlechter offenstand, sodass die dritte Bank der Handwerker kaum politisches Gewicht entwickeln konnte. Der Druck der wirtschaftlich erstarkenden Zünfte führte seit 1355 zu vorübergehenden Reformen, 1364/65 sogar zu einem Handwerkeraufstand, maßgeblich befördert durch den Reichsschultheißen Heinze im Saale und den Wollweber Andreas Heilegeist, der es bis zum Bürgermeister gebracht hatte. Auf der patrizischen Gegenseite stand in diesen Jahren insbesondere Siegfried zum Paradies, der vom Kaiser schon 1366 eine Unterdrückung aller demokratischen Bestrebungen und die vollständige Wiederherstellung der alten Verhältnisse erreichte. Trotz gewisser Zugeständnisse des Patriziats an die Handwerker, vor allem nach der Niederlage Frankfurts im Süddeutschen Städtekrieg 1389, blieben alte Missstände bestehen. So weigerten sich die patrizischen Geschlechter nach wie vor, erledigte Schöffenstellen, die sie als Familienpfründe ansahen, neu zu besetzen, solange kein Nachfolger aus der eigenen Familie zur Verfügung stand. Stattdessen ließ man den Schöffenstuhl vakant, bis ein geeigneter Kandidat volljährig geworden war. Die Nachwahlen wurden freilich auch durch Zwistigkeiten innerhalb des Patriziats selbst verzögert. Ende des 14. Jahrhunderts war es namentlich Jakob (Jeckel) Knoblauch der Junge, der Schwiegersohn Hans Hartrads aus der Culmannschen Linie, dessen Privathändel mit verschiedenen Ratsfamilien erheblichen Streit ins Schöffenkollegium brachten. Jeckel Knoblauch war es auch, der sich im Jahr 1395, als von 14 Schöffenstellen nur neun vergeben waren, klagend an König Wenzel wandte, der daraufhin die sofortige Besetzung der fünf freien Plätze auf der Schöffenbank anordnete. Zu den fünf auf königlichen Befehl ins Schöffenamt gewählten Ratsherren gehörte Erwin Hartrad, der auch seit März 1395 als Frankfurter Schöffe urkundete. Er scheint allerdings ebensowenig zur Partei Jeckel Knoblauchs gehört zu haben wie die übrigen vier neuen Schöffen, da Jeckel, angeblich unzufrieden mit der Wahl, noch im selben Jahr erneut den Kaiser anrief und die Ernennung einer kaiserlichen Gesandtschaft erreichte, die die Zustände im Frankfurter Rat untersuchen sollte (vgl. zu Erwins Tätigkeit als Schöffe die zahlreichen von ihm testierten Urkunden im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte, außerdem die Nachweise bei Janssen, Rödel und Thomas/Euler).

1398 wird Erwin Hartrad bei Verhandlungen Frankfurts mit den Städten Friedberg und Gelnhausen als Mitglied des Frankfurter Landgerichts genannt (Erwin Hartdrat, unser myddescheffin und ratgeselle, der in lantgerichte phliget zu siczen); im selben Jahr war er stellvertretender Bürgermeister für Gerbrecht von Glauburg oder Konrad Weiß, in der Amtsperiode 1400/1401 dann Vertreter des Heinrich Weiß zum Weißen als Zweiter (Jüngerer) Bürgermeister. Als der Rat der Stadt im Jahr 1401 den Beschluss fasste, das baufällig gewordene alte Rathaus am Dom durch einen Neubau am Römerberg zu ersetzen, berief er Erwin Hartrad d. J. zum Bumeister (Baumeister), der als Beauftragter des Rates die Planungen vorantreiben sollte. Tatsächlich wurde noch im selben Jahr ein Modell gefertigt und eine Schiffsladung Steinquader aus Miltenberg beschafft. Schon wenig später scheint man das Vorhaben allerdings fallengelassen zu haben; im Stadtrechenbuch sind seit 1402 nur mehr kleinere Ausgaben für das Projekt verzeichnet, und 1405 hatte man mit dem Ankauf des Hauses zum Römer und seinem Umbau zum Sitzungslokal eine kostengünstige Alternative gefunden. 1404 ist Erwin, zusammen mit dem Ratsherrn Clas Landskron, der erste namentlich bekannte Pfleger der Nikolai-Kirche am Römerberg. 1408 wird er gleich nebenan die erste Stadtratssitzung im neubezogenen Rathaus miterlebt haben.

Erwin Hartrad d. J. und der Frankfurter ‚Wessil‘

1402 wurde Erwin Hartrad zum Ersten (Älteren) Bürgermeister und somit zum faktischen Stadtoberhaupt der Reichsstadt Frankfurt gewählt; formelles Oberhaupt waren der Kaiser und sein Stellvertreter, der Reichsschultheiß. In Erwins einjährige Amtszeit fällt die Gründung des Wessils, also des institutionalisierten Stadtwechsels, durch den Rat; in der Literatur wird diese Einrichtung, mit einiger Übertreibung, mitunter als das erste Frankfurter Bankhaus apostrophiert. Kaiser Karl IV. hatte der Stadt bereits 1358 zusammen mit der Aufsicht über die Goldmünze auch das Recht auf den Geldwechsel übertragen, nicht aber das ausschließliche Privileg dazu. Abgesehen davon, dass mit dem Wechselgeschäft guter Gewinn zu machen war, den die Stadt nicht mit privaten Wechslern teilen wollte, sah sie auch die Funktionsfähigkeit der kommunalen Münzstätte in Gefahr: bot der Wechsel doch die einzige Möglichkeit, sich mit dem für die Münzprägung nötigen Edelmetall in ausreichender Menge zu versorgen. Im August 1402 schrieb der Frankfurter Rat deshalb dem König, er möge niemandem als der Stadt den Wechsel gestatten. Noch bevor der König dieser Bitte Anfang September nachkam, hatte der Rat freilich zur Selbsthilfe gegriffen und am 29. August beschlossen, daz ein iglicher, er sii monczmeister, goltsmydt, (kremer) oder wesseler, (burger oder gast) zu Franckenfurd, gold und silber, (perlin, aczstein, pagement, garnalien oder dergleichen) keuffen oder virkeuffen mögen, dies auf der städtischen Gold- und Silberwaage zu tun hätte. Freier Wechsel war fortan nicht mehr gestattet und wurde unter Strafe gestellt: Wer auch gulden oder silbern moncze keuffte oder virkeuffte oder wessil besesse und geverlichen driebe uszwendig der stede wessil, den wil der rat an libe und gude also strafen, daz sich ein ander daran stosse. Die Stadt schoss ein Kapital von 900 Gulden in das Unternehmen, das durch private Einlagen vermehrt wurde, und sorgte für die Ausstattung der Bank, die nach heutigen Maßstäben bescheiden anmutet: als Wechselstube fungierte eine Bretterbude an der Nikolaikirche, für die die Stadt „eine Goldwaage, mehrere Waagen für gemünztes und ungemünztes Silber, zwei große Tische aus Nußbaum, zwei Laden zur Aufbewahrung des Geldes, eine Kiste zum Kassieren des Wiegegeldes, einen ‚Kebig‘ und vier Schirme“ erwarb. Außerhalb der Messezeiten, zu denen 14 Personen in der Bank tätig waren, genügte ein einziger Verantwortlicher für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs. Dieser bestand neben dem Wechsel auch aus Depositen-, vielleicht auch schon aus Darlehensgeschäften. Eine erste Bilanz ist aus dem November 1402 erhalten: auf die städtische Einlage von 900 fl. war während der Herbstmesse ein Gewinn von 90 fl. erwirtschaftet worden. Trotz der guten Rendite wurde der städtische Wessil aber schon im darauffolgenden Jahr aufgelöst und in vier Einzelgesellschaften überführt: eine Bank unter städtischer Verwaltung, zwei Privatbanken und eine Kommanditgesellschaft, an deren Gewinnen die Stadt beteiligt war.

Erwin Hartrad d. J. als Frankfurter Gesandter

Seit 1398 vertrat Erwin die Stadt Frankfurt des öfteren als Gesandter auf Reichsversammlungen und zu anderen Anlässen (vgl. dazu die zahlreichen Nachweise in den von Julius Weizsäcker bearbeiteten Deutschen Reichstagsakten, aus denen ich im folgenden zitiere; die Nummern beziehen sich auf die einzelnen Bände). Über die Anlässe der Reisen und ihre Kosten sind wir aus den Frankfurter Stadtrechnungen gut informiert. So ist Erwin 1398 mehrmals in Mainz, um über den Reichslandfrieden zu verhandeln, den König Wenzel auf dem Hoftag zu Frankfurt im Dezember 1397 und Januar 1398 erneuert hatte. Für den 30. März 1398 heißt es: 23 lb. [Pfund] virzertin her Sibold Lewin Jacob Weibe Erwin Hartrad und ein schriber und vier zolner als von des lantfriden wegin vier tage zu Mentze (3, S. 72); am 6. April desselben Jahres: 4 ½ lb. virzerte Erwin Hartrad mit eim schriber und mit eim knechte dri tage gein Mentze, als die sieben [Kurfürsten] uber den lantfriden swuren (3, S. 72); und am 14. Dezember: 16 lb. virzerten Jacob Weibe Erwin Hartrad und Johan Erwin selbachte vier tage zu unserm herren von Mentze als von des von Falkenstein und der zolle wegen und auch zu gespreche von lantfrids wegen (3, S. 73). Im April 1399 ist Erwin mit einer Frankfurter Abordnung auf dem Kurfürstentag zu Boppard, als die fürsten ein gespreche da hatten, zu dem der Landfriedenshauptmann grave Philips [von Nassau] der lantvoigt sie dar virbodet hatte (3, S. 88); im Juni reist er selbseßte … von einer heimlichen sache wegen nach Mainz (3, S. 97); im September besucht er den Fürstentag in Mainz, von wo aus seine Delegation den Frankfurter Rat schriftlich darum bittet, ihr für die Rückreise auf dem Main Schutztruppen entgegenzuschicken (3, S. 118); im November ist er erneut wegen des Landfriedens in Mainz (3, S. 139). Im Februar 1400 führt Erwin zusammen mit anderen Frankfurter Stadträten Unterhandlungen mit den Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln, dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem bayerischen Herzog Stephan, dem Markgrafen Wilhelm von Meißen und dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg über das Geleit zum Frankfurter Fürsten- und Städtetag vom Mai 1400 (3, S. 159f.); im Juli geht es wieder für einige Tage nach Mainz von heimlichs gesprechs wegin der stede (3, S. 214), und im August für gut zwei Wochen gein Lanstein zu unsern herren den kurfursten (3, S. 291).

Was hier in den Rechnungsbüchern so knapp und spröde aufgelistet und gewissenhaft verbucht wird, erzählt tatsächlich ein Kapitel deutscher Geschichte. Denn schon beim Kurfürstentag in Boppard 1399 hatten Beratungen darüber stattgefunden, wie gegen die zunehmend als unerträglich empfundene Regentschaft König Wenzels Abhilfe zu schaffen sei. Auf dem Frankfurter Fürstentag im Mai 1400 hatte der Mainzer Erzbischof dann versucht, die Absetzung König Wenzels und die Wahl des Wittelsbacher Pfalzgrafen Ruprecht zum neuen König durchzusetzen, war aber auf Widerstände gestoßen. Auch die traditionelle Wahlstadt Frankfurt hatte Ruprechts Kandidatur abgelehnt. Die vier rheinischen Kurfürsten waren deshalb nach Lahnstein ausgewichen, wo sie König Wenzel für abgesetzt erklärten und Ruprecht an seiner Stelle zum König erhoben. Um diesen Plan unter anderem wird es bei den heimlichen sachen und gesprechen gegangen sein, die Fürsten und Städte zuvor in dichter Folge miteinander gehabt hatten.

Sofort nach dem Sturz Wenzels begann der frischgekürte König Ruprecht, mit den Städten über seine Anerkennung zu verhandeln; insbesondere war ihm daran gelegen, in Aachen oder Frankfurt zur Krönung einziehen zu können. Die Städte ihrerseits beratschlagten unter sich, wie sie mit dem Thronwechsel umgehen sollten. Frankfurt, das an König Wenzel festhielt und Ruprecht nicht huldigen wollte, unterhielt deshalb eine Pendeldiplomatie, indem man gegenüber Ruprecht hinhaltend auftrat und zugleich bei den Ratsfreunden der anderen Städte mögliche Verbündete sondierte. Schon Ende August 1400 begab sich Erwin zusammen mit Konrad Weiß und sieben andern nach Alzey zu herzog Ruprecht von beiern, als er sich des richs underzoch und nach des rads frunden gesant hatte (4, S. 129); nachdem er in Frankfurt von den Ergebnissen der Unterhandlungen in Lahnstein und Alzey Bericht erstattet hatte, reiste Erwin weiter nach Mainz, wohl um für die Einberufung eines Städtetages dorthin zu werben (4, S. 129). Im September war Erwin zusammen mit Konrad Weiß dann auch tatsächlich zu dem gespreche mit den steden wieder in Mainz (4, S. 134), nochmals im Oktober mit Konrad Weiß und Jakob Weibe, als sie bi der stede frunden zu einer ratslagunge waren, als der konig vor der stat lag (4, S. 142), und Anfang November mit Jakob Weibe erneut gein Mencze zu unserm herren dem kunige (4, S. 201). Ruprecht hatte nämlich inzwischen sein Lager vor Frankfurt aufgeschlagen, um die Huldigung der Stadt zu erzwingen. Der Rat indes blieb vorerst bei der Partei Wenzels und schrieb nach Prag um Unterstützung. Erst als davon auch nach mehr als sechs Wochen nichts zu bemerken war, sah Frankfurt sich an den Eid auf König Wenzel nicht mehr gebunden und öffnete Ruprecht die Tore. Während Frankfurt nun auf die Seite Ruprechts übergegangen war, verweigerte sich die Krönungsstadt Aachen nach wie vor dem Einzug des neuen Königs. Wieder entfaltete Frankfurt eine diplomatische Tätigkeit nach zwei Seiten hin, diesmal, um zwischen dem König und Aachen zu vermitteln: Im Dezember reiste Erwin mit einigen andern nach Mainz zu unserm herren dem konige (…), als er und der fursten ein deil da bi ein waren (4, S. 232); und im Januar 1401 mietete man für sechs Pfund ein Pferd, daz Erwin Hartrat gein Colne reit und gein Aiche [Aachen] geridden solde sin von unsers herren konig Ruprechts wegen in inzulassen (4, S. 233). Was Aachen betraf, blieben die Bemühunge allerdings vergeblich, sodass Rupprecht im Januar 1401 in Köln gekrönt werden musste.

Kaum war das geschehen, traf Ruprecht im Sommer 1401 Vorbereitungen für einen Romzug, der seine Ansprüche auf die italienischen Reichsteile bekräftigen und die Königsgewalt dort wiederherstellen sollte. Auch die Städte wurden um Hilfeleistungen zu diesem Unternehmen angegangen; Erwin ist deshalb im Juni 1401 mit einer Frankfurter Delegation in Mainz, als unser herre der konig der stede frunden dar bescheiden hatte und sine rede dar geschicht hatte, die da wurben umb hulfe und dinste unserm herren dem konige gein Lamperten [Lombardei] zu tun (4, S. 481), nochmals im Juli, um unserm herren dem kunige zu antworten von des zoges wegin uber berg (ibid.), und im August in Heidelberg wegen derselben Angelegenheit (ibid.). Als Ruprecht im folgenden Jahr mehr oder minder unverrichteter Dinge aus Italien zurückkehrte – nach Rom war er überhaupt nicht gekommen –, gehörte Erwin zu der Frankfurter Gesandtschaft, die den König in Heidelberg willkommen hieß; die Stadtrechnungen verzeichnen Ausgaben für eine siebenköpfige Abordnung mit sieben pherden (…), als sie unsern herren den konig von des rads und stede wegen, als er von Welschen landen wider herußkommen waz, emphingen (5, S. 343). 

Auch in den folgenden Jahren ist Erwin wieder regelmäßig Gast auf Städte- und Fürstentagen. Im Juli 1401 reist seine Delegation zu König Ruprecht nach Mainz, im der stede notdorft von des bischofes und der paffin wegen zu sagen (5, S. 343); Frankfurt nämlich lag mit dem Mainzer Erzstift wiederholt in Streit über die rechtliche Stellung der Geistlichkeit innerhalb der Stadt. Im Mai 1403 reist man mit 27 pherden gein Winheim uf einen dag, als unser herre der konig und der bischof von Mentze mit ein leisten (5, S. 511), im Juni mit 30 pherden 14 tage gein Winheim und Heidelberg, als man den dag zu Hemspach leiste und man mit dem bischof von Mencze und der paffheit zu Franckenfurt gerichtit wart (5, S. 512), im März 1404 zum Kurfürstentag nach Boppard (5, S. 573), im Dezember 1404 und Oktober 1405 zu Reichstagen nach Mainz (5, S. 655 und 767), im April 1406 zu einer Versammlung der wetterauischen Herren und Städte nach Oppenheim, um von des lantfrids wegen und auch von andrer sache wegen mit unserm herren dem konige zu tedingen (5, S. 648). Als im März 1406 ein Krieg zwischen Kurmainz und König Ruprecht zu befürchten ist, reisen Erwin, Heinrich Weiß und ein Schreiber nach Mainz, um mit dem mainzischen Hofmeister Johann Brymßer und dem Protonotar Johann Bensheim in heimlichkeit die Haltung Frankfurts zu besprechen (6, S. 61); in derselben Sache ist Erwin mit Frankfurter Unterhändlern auch noch zweimal im April und einmal im September in Mainz (6, S. 64 und 99). Aus dem Sommer 1406 existiert eine Korrespondenz zwischen Erwin und dem Wetterauer Landvogt Eberhard von Hirschhorn, welcher im September am Landfriedenstag zu Frankfurt hätte teilnehmen sollen, sich aber wegen Krankheit entschuldigt (5, S. 644). Im Oktober 1408 besucht man Mainz, um von der monze wegin in heimlichkeit zu redin und zu erfaren (6, S. 801), und im März 1409, um an dem rade zu erfarn was ire meinunge were unserm herren dem konige von der bebste und auch der monze wegen zu antwurten, als er darumb den steden schreib (6, S. 371); die Einführung einer reichseinheitlichen Goldmünze und die Überwindung des Kirchenschismas waren zwei zentrale politische Projekte König Ruprechts, gegenüber denen die Städte eine gemeinsame Haltung suchten.

Das Erbe Erwin Hartrads d. J.

Im Dezember 1408 sowie von Januar bis März 1409 fungierte Erwin d. J. als stellvertretender Reichsschultheiß für Rudolf von Sachsenhausen und urkundet noch bis November 1409 als Schöffe. Da im Januar 1411 das Haus des verstorbenen Erwin Hartrad am Viehmarkt (heute die Zeil) in der Frankfurter Neustadt erwähnt wird, fällt Erwins Tod wohl ins Jahr 1410. Johann Carl von Fichard, der Chronist des Frankfurter Patriziats im 19. Jahrhundert, erwähnt in seinem Frankfurtischen Archiv das Fragment eines Berichts des Frankfurter Stadtrates an Kaiser Karl IV. über die Schöffenwahl des Jahres 1355, das auf seiner Rückseite von neuerer Hand die Aufschrift trägt: Diese Schrift hat man hinder Erwin Hartrad funden; der Bericht stamme demnach, fährt Fichard fort, „aus dem Nachlaß dieses Mannes, eines hiesigen Schöffen, aus altem burgensischen Geschlecht, der nach gleichzeitigen Nachrichten im Jahre 1410 starb“.

Mit Meckel Faut von Monsberg (erwähnt 1387, 1398 
), einer Schwester seines Schwagers Werner Faut von Monsberg, hatte Erwin d. J. eine mit dem Schöffen Henne Frosch verheiratete Tochter Adelheid (Elchin, † nach 1410, vor 1424). Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 1438 vererbt sich ihr Nachlass, für den Henne Frosch das Nutznießungsrecht besessen hatte, an Adelheids Angehörige. Die Erbfolge war in einem Ehevertrag zwischen Adelheid und Henne Frosch geregelt, dessen Inhalt durch eine von Adelheids Verwandten Hermann Appenheimer angestrengte Klage und das daraufhin ergangene Urteil des Frankfurter Schöffengerichts überliefert ist (Thomas Nr. 68). Die Schöffen verfügen, daz man soliche gude dan billiche in gemeynschaft under die nesten erben Elchins vorgenant von vader und muder teile. Diese Bestimmung wurde offenbar so ausgelegt, dass alle 1438 noch lebenden, mit Adelheid im selben Grad nächstverwandten Familienmitglieder sich das Erbe teilen sollten; da keine Geschwister vorhanden waren und aus der Generation der Onkel und Tanten niemand mehr lebte, erbten Adelheids Vettern und Cousinen. Von der Mutterseite waren dies Henne Brun gen. Faut (von Monsberg) und seine Schwestern Elschin, Meckel, verheiratet mit Eberhard von Praunheim aus altem Ritter- und Reichsschultheißengeschlecht, sowie Grede mit ihrem Mann, dem schon genannten Patrizier Herman Appenheimer, aus einer der reichsten Familien Frankfurts, die das Casino der Stadt im Haus zum Heißenstein betrieb. Vermutlich aus der väterlichen Verwandtschaft stammen dagegen die Erben Heinrich und Grede Eber von Miltenberg, Heinrich und Anne Ziegeler von Miltenberg, Kathrine, Witwe des Michel von Windsbach, sowie Tiel und Meckel Ruting von Kaldebach. Die Eber sind Patrizier in Wertheim und Miltenberg (Enno Bünz: Stift Haug in Würzburg, S. 770ff.), Tiel (Diele) Ruting ist bis 1439 Lehensmann der Herren von Fleckenstein im elsässischen Sulz und seit 1427 als Vogt zu Rödern belegt (Peter Müller: Die Herren von Fleckenstein im späten Mittelalter, S. 348f.). Dem sozialen Umfeld und der geographischen Herkunft nach zu schließen, könnte es sich bei Grede Eber, Anne Ziegler, Kathrine von Windsbach und Meckel Ruting um Töchter von Adelheids Tante Hebel Hartrad aus ihrer Ehe mit dem Edelknecht Dieter Hune handeln. Auch sie wären damit Cousinen Adelheids. Nicht unter den Erben findet man dagegen die Kinder von Adelheids Vettern Hert Faut von Monsberg (mütterlicherseits) und Henne Drutmann (väterlicherseits), da diese beiden noch vor dem Erbfall 1438 verstorben waren und sich die Anwartschaft nach der Auslegung des Ehevertrages anscheinend nicht auf die nachfolgende Generation übertrug.

Schon im Mai 1438 hatten die Erben Adelheids aus den ihnen zugefallenen Gütern Verkäufe getätigt, sodass sich der Besitz der Verstorbenen wenigstens in Teilen rekonstruieren lässt. Demnach hatten die Eheleute Ruting, Eber und Ziegeler sowie Kathrine von Windsbach erhalten: ½ Morgen Gartenland und 2½ Morgen Wiesen in der Lindau, 3 Morgen weniger 1 Viertel Wiesen zu Ginnheim, genannt die gemeine Wiese, sowie 1½ Morgen und 12 Ruten Wiesen zu Ginnheim jenseits des Bachs; Käufer war für 148 Gulden Henne Brun gen. Faut. Eberhard von Praunheim und seine Frau verkaufen einen Monat später, vielleicht also auch aus dem Nachlass Elses, noch 20 Gulden Gülte auf dem Vayts hof (Faut-Hof) am Rossmarkt zu einem Preis von 400 Gulden an Gerbracht von Glauburg, dazu gut 2½ Morgen zwischen dem Riederbruch und dem Main, gut 1½ Morgen am Gutleutkreuz, 2 Morgen hinter dem Affenstein an der Landwehr und weitere Liegenschaften. Zum Erbe gehörte ferner das Haus Altenburg, gegenüber der Kirche St. Leonhard an der Stadtmauer, das im Jahr 1398 Adelheids Vater, Erwin d. J., für 80 Pfund und vier Schilling Heller von den Brüdern Adolf und Junge Weiß gekauft hatte. Auch dieses Haus ist 1944 untergegangen.

Aus einer zweiten Ehe Erwins d. J. stammte der Sohn Henne Hartrad, der seit 1412 genannt ist, aber 1438 bereits verstorben sein muss, da er nach dem Tod seines Schwagers Henne Frosch nicht zu den Nacherben Adelheids gehört. Zum Vormund Adelheids war 1410, nach dem Tod Erwins d. J., ein anderer Henne Hartrad, gen. Crone bestellt worden – wohl ein Neffe Erwins, vielleicht ein Sohn des 1387 genannten Krämers Henne Hartrad, der dann ein Bruder Erwins d. J. und Sohn Erwins zum Dorrenbaum gewesen wäre (s.o.). Er übt die Pflegschaft zusammen mit Idel Drutmann sowie Else und Herte Brun, gen. Faut von Monsberg aus. Henne Hartrad, der letzte nachweisbare Angehörige der Dieburger Familie in Frankfurt, ist Wollwebermeister – vielleicht derselbe, der schon im Einwohnerverzeichnis von 1387 als Weber erscheint. 1430 kauft er mit vielen andern mehrere Gaden im alten Weberkaufhaus. Der Beiname Hennes – Krone – kann sich auf das Haus zur Krone am Kornmarkt ebenso beziehen wie auf eines der Häuser zum Kranich (kron, krone) am Römerberg bzw. am Rossmarkt. Mit einer letzten Erwähnung 1432 verschwindet er aus den Frankfurter Urkunden. Am Nacherbe seines Mündels Adelheid ist er nicht beteiligt, da er (sofern er 1438 nicht ohnehin schon verstorben war) als Sohn eines Vetters nach dem Wortlaut des Ehevertrages nicht mehr zur erbberechtigten Verwandtschaft gehörte.

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Genealogische Fragen

Das verwandtschaftliche Umfeld Erwins zum Dorrenbaum und seines Sohnes kann anhand einiger Indizien weiter aufgehellt werden. Ein wichtiger Hinweis liegt in dem Zeugendienst, den der ältere Erwin 1346, wohl noch als junger Mann, in Gronau für Else Schwalbecher, geb. Schurge leistet. Schon dies mag auf eine Schwägerschaft zur Ausstellerin der Urkunde hindeuten, zumal von den übrigen Zeugen mindestens drei – nämlich Reinhard, Wigand und Klaus Schurge – sicher zu Elses Familie gehören. Überdies waren die Schurge gleich zweifach mit Henne Drutmann, dem Schwiegersohn Erwins d. Ä., verschwägert, da Rule Drutmann, Wigand Schurge und Hanneman Schurge drei Schwestern aus der Familie Gertener geheiratet hatten (StA Frankfurt Hausurkunden 16). Klarer werden die Verhältnisse, wenn man berücksichtigt, dass Else Schwalbecher nach dem Tod ihres ersten Mannes, Hennes (von) Schwalbach, in zweiter Ehe Gerlach (d. Ä.) zum Hohenhaus heiratet, den Besitzer des Hauses Laderam; sie lebt noch, als ihre Stiefkinder Johann, Hertwin (Hertwig), Gerlach d. J. und Rile zum Hohenhaus den Laderam 1357 an die Kinder Culmann Hartrads verkaufen. Es ist gut denkbar, dass das Immobiliengeschäft auf Vermittlung Erwins zustandekam (auch dies übrigens noch ein Argument für die Abstammung Erwins von Culmann). Die Verbindungen zu den Hohenhaus reichen aber noch weiter: Hertwig zum Hohenhaus ist in Obereschbach Besitzer eines Flurstücks namens Hartradisgrube, das schon 1318 urkundlich belegt ist (Wilhelm Jost: Der Deutsche Orden im Rhein-Main-Gau, Gießen 1941, S. 267 sowie Datenbank der hessischen Flurnamen, Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen); seine Nichte Rile, Tochter des Johann zum Hohenhaus, ist in erster Ehe mit Erwin Hartrads Enkel Henne Drutmann d. J., in zweiter Ehe mit dem Dieburger Vogt Heinrich vom Rhein verheiratet. Else Schwalbecher war eine Schwester der beiden reichen Frankfurter Weinhändler Arnold (I.) zum Lichtenstein und Wigand zum Schwanau. Mit Arnolds gleichnamigem Enkel, Arnold (III.) Schurge zum Lichtenstein (einem Großneffen Elses), steht noch Erwin Hartrads Sohn Erwin d. J. in enger Beziehung: beide sitzen um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert auf der Frankfurter Schöffenbank und urkunden häufig zusammen; oft werden sie gemeinsam zu diplomatischen Diensten verwendet; und als Arnolds gleichnamiger Sohn Arnold IV. 1405 heiratet, ist Erwin d. J. einer der Trauzeugen auf Seiten des Bräutigams. Ein letztes Mal scheinen Verbindungen zwischen den Familien Hartrad und Schurge auf, als Epchin von Praunheim und seine Frau Meckel, Nacherben von Erwins d. J. Tochter Adelheid, im Jahr 1438 die ihnen offenbar aus dem Hartradschen Erbe zugefallenen Güter veräußern: in drei Fällen grenzen diese an den Besitz Arnolds (IV.) zum Lichtenstein, mit dem sie, wie man aus der Urkunde erfährt, einst eine Einheit gebildet hatten. Sie waren also zu einem unbekannten Zeitpunkt, vermutlich aus Anlass eines Erbfalls, aufgeteilt worden und dann zur einen Hälfte an die Hartrad, zur anderen an die Schurge zum Lichtenstein gekommen. Bei aller gebotenen Vorsicht lassen sich die genannten Beziehungen am plausibelsten damit erklären, dass Erwin zum Dorrenbaum mit einer Tochter Else Schurges und Johann Schwalbachs verheiratet war. Erwin wäre damit nicht nur Halbbruder von Hans, Liebel, Else und Jutte Hartrad, den Käufern des Hauses Laderam, gewesen, sondern auch (Stief-)Schwager der Hohenhaus-Geschwister, den Verkäufern des Hauses. Erwins Sohn Erwin d. J. wäre wiederum ein Vetter zweiten Grades seines Mitschöffen Arnold III. zum Lichtenstein.

Auf einen weiteren Zusammenhang zwischen den Familien Hartrad und Schwalbach trifft man an ganz unerwarteter Stelle. Im Jahr 1384 urkunden die Wetzlarer Bürger Johan vorwilen Arnoldes sun von Swalbach unde Gele syne eliche husfrawe, dass sie den Deutschen Herren zu Wetzlar am Altar der dortigen Deutschordenskapelle eine Kerzenstiftung errichten, allerdings nicht für sich, sondern umbe eyne summen geldes, die uns von wilen ee Heinczen Hartrades wegen, eyns burgers zu Marpurg [...] bezalet ist. (Wyss Bd. 3 Nr. 1200). Der inzwischen verstorbene Heinz Hartrad aus Marburg hatte also das Kapital vor sin unde siner alden sele treuhänderisch an Johann und Gele von Schwalbach gegeben, die davon nun in seinem Sinne ein Seelgerät stiften. Arnold von Schwalbach, der 1384 bereits nicht mehr lebte, findet man zuvor noch einmal 1355 als Besitzer eines Ackers am Kalsmunt, dem Wetzlarer Burgberg. Die Spur Heinz Hartrads lässt sich in Marburg weiterverfolgen. Hier erscheint er erstmals 1357 als Urkundenzeuge, als der Marburger Bürger Heinrich Zöllner an zwei adlige Nonnen des Klosters Hachborn, Metze von Buchen und Ottilie Rau von Holzhausen, Land zu Leidenhofen verkauft (HStA Marburg Urk. 25 Nr. 69, gedruckt bei Schunder Nr. 869). In der Zeugenliste steht Heinz zwischen Gerlach d. J. von der Nuhne und Mengoz Fygelin von Leidenhofen, von denen der erste sicher, der zweite vermutlich einer Niederadelsfamilie angehört; die Zöllner sind Marburger Patriziergeschlecht. 1364 bezeugt Heinz erneut einen Landverkauf, als Hartmann Rode gemeinsam mit mehreren Verwandten auf Besitz und Rechte in Rodenhausen und Kernbach verzichtet (HStA Marburg Urk. 17 Nr, 139, Regest bei Schunder Nr. 150). Zweiter Zeuge des Rechtsgeschäfts ist der Marburger Bürger Johann von Biedenkopf. Die Rode waren ein Zweig der bedeutenden Marburger Patrizierfamilie Imhof, aus der die Mutter des Frankfurter Stadtschultheißen Siegfried zum Paradies stammte; dessen Vater, Siegfried von Biedenkapp der Reiche, hatte die Tochter des Dietrich Imhof geheiratet und von seinem Schwiegervater auch das Wappen übernommen. Eine zweite Verbindung zwischen den Rode / Imhof und einer Familie von Biedenkopf ist für Kunne, die Tochter des Rukel Imhof, gen. Rode belegt, die mit Wipracht von Biedenkopf d. J. (1339, 1359) verheiratet war (Albrecht Eckhardt: Besitz und Einkünfte der Kugelherren in Marburg, Hess. Jb für Landesgeschichte 17, 1967, S. 112-137). Letztmals tritt Heinz Hartrad im Jahr 1375 in Erscheinung: Zu einem Seelgerät schenkt er seinen Acker in Hachborn, den er, bereits als Witwer, von seinem Bruder, dem Deutschherren Gottfried, gekauft hat, an das Hachborner Kloster; aus den Erträgen soll jährlich an Gründonnerstag den Nonnen und allen, die zur Kommunion gehen, ein Viertel Wein gereicht werden. Es zeugen der Ritter Rudolf Scheuernschloss, der Pfarrer zu Winderode und drei Marburger Schöffen (Schunder Nr. 892).

Aus dem sozialen Umfeld Heinz Hartrads in Marburg, das sich wie bei den Frankfurter und Rothenburger Hartrad zwischen städtischem Patriziat und Niederadel bewegt, lassen sich Schlüsse auf die Familienzugehörigkeit Arnolds und Johanns von Schwalbach in Wetzlar ziehen. Als Vertrauter Heinz Hartrads gehört Johann sicher nicht zu einer Wetzlarer Handwerkerfamilie (vgl. Johann von Schwalbach, Schneider in Wetzlar, 1389
†, Felschow S. 344), sondern zu einem standesgleichen, also ebenfalls patrizischen oder ritterbürtigen Geschlecht. Dafür kommt in Wetzlar zu dieser Zeit aber nur die Adelsfamilie von Schwalbach in Frage, die aus Schwalbach im Quembacher Gericht, südlich von Wetzlar stammte (heute ein Ortsteil von Schöffengrund). In Wetzlar besaß sie schon früh das Bürgerrecht; als Bürger genannt werden Wigand von Schwalbach, der 1272 auf Lebenszeit Güter in Langgöns vom Wetzlarer Kapitel erhält (HHStA Wiesbaden 90 Nr. U 269); Mengoz von Schwalbach, der 1297 ein Haus neben dem Wetzlarer Minoritenkloster pachtet (HHStA Wiesbaden 90 Nr. U 304); und Ludwig von Schwalbach, der 1305 Einkünfte in Laufdorf bei Schwalbach kauft (HHStA Wiesbaden 6 Nr. U 24). Die Namen Wigand, Mengoz und Ludwig begegnen auch in der adligen Familie.

Einen weiteren Hinweis auf die genealogischen Verflechtungen der Schwalbach und der Hartrad gibt schließlich die nachweisliche Verwandtschaft der Schwalbacher Ritteradligen mit der Marburger Familie Rode,
für deren Mitglied Hartmann Rode Heinz Hartrad 1364 testiert: 1446 verzichtet Reinhard von Schwalbach, Sohn des verstorbenen Volpracht, gegen Zahlung einer Rente, die jährlich auf Martini in sein Haus zu Wetzlar zu liefern ist, zugunsten seines Bruders Johann auf sein Erbteil; die Urkunde ist besiegelt von Reinhards Vetter Gernand d. A. von Schwalbach und seinem Mag Dietrich Rode (UnivA Marburg Urk 91 Nr. 138). Dietrich Rode war Rat des hessischen Landgrafen und Burgmann zu Marburg; er und Reinhard von Schwalbach kommen öfter gemeinsam urkundlich vor, so 1412 als Bürgen des Landgrafen Hermann (Landgrafen-Regesten online Nr. 11356) oder 1414 als des Landgrafen Ludwig lieben heimlichen amptlute und getruwen (Landgrafen-Regesten online Nr. 8732). Als ‚Mag‘ konnte jeder Verwandte außerhalb des allerengsten Familienkreises bezeichnet werden. Da Gernand von Schwalbach ausdrücklich ‚Vetter‘ genannt wird, ist unter dem unbestimmteren ‚Mag‘ hier offensichtlich ein entfernterer Verwandtschaftsgrad zu verstehen. Reinhards und Dietrichs Väter, Volprecht von Schwalbach und Dietrich Rode d. Ä., könnten Vettern gewesen sein, etwa durch ein gemeinsames Großelternteil aus der Familie Schwalbach; die Bezeichnung ‚Mag‘ für das Verwandtschaftsverhältnis ihrer Söhne fände so eine überzeugende Begründung. Leider tritt Hartmann Rode urkundlich sonst nicht in Erscheinung; seine verwandtschaftliche Stellung zu Dietrich Rode ist daher unklar. Zeitlich käme er als Onkel Dietrichs in Betracht, und sofern er mit seinem Neffen Dietrich die Verwandtschaft zu den Schwalbach teilte, müsste man eine geborene Schwalbach als seine Mutter annehmen. Eine mütterliche Abstammung von den Schwalbach würde dann auch Heinz Hartrad in diesen Familienkreis einbeziehen, etwa als Vetter Hartmann Rodes, was seinen Zeugendienst für Hartmann schlüssig erklären würde.

Es bleibt noch die wichtige Frage, wie die in Wetzlar und Frankfurt unabhängig voneinander feststellbaren Beziehungen zwischen den Familien Hartrad und Schwalbach bzw. Hartrad, Schurge und Schwalbecher miteinander in Verbindung zu bringen sind. Man kann provisorisch annehmen, dass Heinz Hartrad, der für sich und seine Eltern eine Seelstiftung zu Wetzlar macht, zu den Frankfurter Hartrad gehört
– unter der Voraussetzung, dass nicht nur Johann von Schwalbach in Wetzlar, sondern auch die Frankfurter Schwalbecher aus der Niederadelsfamilie von Schwalbach stammen und sich über diese Verwandtschaft die Wahl des Wetzlarer Treuhänders erklärt. Nach der vom Frankfurter Patrizier Johann Maximilian von Humbracht herausgegebenen Stammtafelsammlung (Die höchste Zierde Teutschlands und Vortrefflichkeit des Adels, Frankfurt 1707, auf Grundlage der genealogischen Forschungen des Mainzer Domvikars Georg Helwich) ist genau dies der Fall: denn als Ehefrau des Johann von Schwalbach, des Sohnes des Ritters Mengot von Schwalbach, nennt Humbracht Elsa Schurge von Bergen zu Liechtstein / Heilmanns T[ochter,] so hernach Gerlach von Hohenhus gehabt, also die Frau des Frankfurter Bürgers Henne Schwalbecher. Von den Kindern des Paares hätten zwei das Geschlecht fortgesetzt: Henne, genannt 1362, und Wigand, der 1394 mit Katharina, der Witwe des Winter von Rödelheim verheiratet gewesen sei. Von den Töchtern hätten sich Luckard mit Henne von Hattstein, Maria oder Guta mit Friedrich von Reiffenberg und Elsa mit Hertwein Weiß von Limburg verheiratet (Humbracht, Taf. 269: von Schwalbach). Fichard bemerkt dagegen in seiner Frankfurter Geschlechtergeschichte mit Hinblick auf Humbracht, „die hiesigen Schwalbecher haben gewiß gar keine Verwandtschaft mit jenen v. Schwalbach“ (fasz. 301: Schwalbecher). In der Tat ist Humbrachts Stammtafel sehr lückenhaft und enthält zahlreiche Fehler; so ist schon der Name der mit Hertwin Weiß verheirateten Tochter falsch wiedergegeben (er müsste Katharina lauten). Aus den wenigen urkundlichen Nachrichten, die zu Henne Schwalbecher vorliegen, ergeben sich nur vage Bezüge zu den adligen Schwalbach: 1336 ist Johannes gen. Swalbecher zusammen mit Johannes gen. Reyge Frankfurter Bürger und Schöffe des Landgerichts der Grafschaft Bornheimer Berg bei Frankfurt, 1338 ist er Bornheimer Schöffe zusammen mit Henkino gen. Reye, Gerlach von Hohenhaus und den Brüdern Drutmann und Heinz gen. Drutmann (UB Frankfurt 2 Nr. 555 und 650). 1338 kaufen Johann Swalbach und seine Frau Else (Schurge) eine Korngülte in Massenheim (UB Frankfurt 2 Nr. 652); mit demselben Dorf hat Erwin von Schwalbach 1402 eine Fehde (StA Frankfurt Reichssachen I 695). Auch im heute abgegangenen Ort Breitenloch (zwischen Sossenheim und Rödelheim) sowie in Gronau haben die Eheleute Schwalbecher 1342 Besitz (StA Frankfurt Heiliggeistspital 224 und Bartholomäusstift: Urkunden und Akten 348), vielleicht aus Elses Erbe, da die Schurge aus Gronau und dem benachbarten Rendel stammen. Bezeichnenderweise stößt man auch in Rendel später wieder auf den Ritter Erwin von Schwalbach, dessen ehemalige Güter dort 1402 genannt werden (HStA Darmstadt B 19 Nr. 85).

Für Humbrachts Zuordnung des Henne Schwalbecher zur adligen Familie von Schwalbach gibt es aber darüber hinaus einen guten Beleg: 1394 klagt Werner Weiß vor dem Frankfurter Schöffengericht gegen Katharina, die Witwe des Winther von Rödelheim, auf Herausgabe eines Hauses an der Rödelheimer Pforte, das sie und ihr verstorbener Mann ihm versetzt hatten. Weiß hatte das Haus unterdessen an den Edelknecht Wigand von Schwalbach, den zweiten Mann Katharinas, verkauft (StA Frankfurt, Alten-Limpurg 169). Die Urkunde, die über diesen Vorgang ausgefertigt wurde, ist wohl auch die Quelle für Humbrachts obige Angaben gewesen. Sie zeigt aber vor allem einen engen Zusammenhang zwischen den Frankfurter Schwalbecher und den Ritteradligen von Schwalbach: denn während der Edelknecht Wigand zweifellos den adligen Schwalbach angehört, ist Werner Weiß ein Sohn des Hertwin Weiß von Limburg und der Katharina Schwalbach, einer Tochter von Henne und Else Schwalbecher. Dieses Zusammentreffen erklärt sich sinnvoll nur durch Humbrachts Mitteilung, auch Wigand von Schwalbach sei ein Kind des Ehepaares Schwalbecher, also ein Bruder Katharinas (und somit ein Onkel des Werner Weiß) gewesen. Der Adelige Johann von Schwalbach (der Vater Wigands) und der Frankfurter Bürger Henne Schwalbecher (der Vater Katharinas und Großvater des Werner Weiß) sind also dieselbe Person.

Wenn sich nun sowohl der Frankfurter Henne Schwalbecher, für dessen Witwe Erwin Hartrad zum Dorrenbaum 1346 testiert, als auch der jüngere Johann von Schwalbach, der 1384 in Wetzlar Treuhänder des verstorbenen Heinz Hartrad ist, der adligen Familie von Schwalbach zuweisen lassen, ist auch ein familiärer Zusammenhang zwischen Erwin und Heinz naheliegend. Es bleibt dann noch zu klären, in welchem Verwandtschaftverhältnis Henne und Johann Schwalbach einerseits, Erwin und Heinz Hartrad andererseits stehen. Direkte Nachweise dazu fehlen. Zeitlich wäre Johanns Vater Arnold von Schwalbach gut als Sohn an Henne und Else Schwalbecher anzuschließen. Sein Name würde sich, ebenso wie der seines Bruders Wigand, aus mütterlichem Erbe erklären 
 Else Schurges Brüder Arnold zum Lichtenstein und Wigand zum Schwanau haben wir oben schon kennengelernt. Heinz Hartrad gehört nach seinem Todesjahr vor 1384 eher zur Generation Erwins zum Dorrenbaum, könnte also dessen Bruder gewesen sein. Wenn man allerdings annimmt, die Beziehung zwischen den Hartrad und den Schwalbach sei durch eine Ehe Erwins mit einer Tochter Hennes und Elses vermittelt worden, wäre Heinz mit seinem Treuhänder Johann von Schwalbach gar nicht direkt verwandt gewesen. Er hätte auch überhaupt keine Wetzlarer Vorfahren gehabt, die man aber doch unterstellen darf, wenn er gerade dort für sich und seine Eltern ein Seelgedächtnis stiftet. Eine Blutsverwandtschaft ergäbe sich dagegen für den Fall, dass Heinz ein Sohn Erwins zum Dorrenbaum war. Heinzes erstes Urkundentestat 1357 lässt auf eine Geburt kaum nach 1340 schließen, was mit den errechenbaren Lebensdaten Erwins – ca. 1320 bis mindestens 1387, 1393  – noch einigermaßen in Einklang zu bringen ist. Als Sohn Erwins hätte Heinz bei den unterstellten genealogischen Zusammenhängen eine Mutter aus der Familie Schwalbach gehabt, und Johann von Schwalbach in Wetzlar wäre sein Vetter gewesen; sowohl die Stiftung als auch die Treuhandschaft würde das hinreichend erklären. Heinz wäre dann schon in jungen Jahren nach Marburg gegangen und auch recht jung, zumindest vor dem Vater, gestorben. Andere Konstellationen sind denkbar: etwa eine Ehe zwischen Heinze selbst und einer Frau aus der Familie Schwalbecher; oder eine noch weiter zurückliegende Verbindung zwischen den beiden Familien, zum Beispiel über die (angenommene) erste Ehefrau Culman Hartrads. Die Verwandtschaftsgrade, die 1) Erwin zum Dorrenbaum mit Else Schwalbecher, geb. Schurge in Gronau 1346, 2) Erwin Hartrad d. J. mit Arnold (Schurge) zum Lichtenstein d. J., 3) Heinz Hartrad mit Johann von Schwalbach in Wetzlar 1384 und 4) die Kinder Hille Hartrads mit Else Schwalbechers Stiefkindern zum Hohenhaus beim Kauf des Hauses Laderam 1357 in Beziehung setzen, werden dabei allerdings zu weitläufig, um ausreichend Erklärungskraft zu besitzen.

- (Besitz und Ämter der Schwalbach im Hüttenberg: zur dortigen Herkunftsdiskussion)

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Wappen

Als Wappen führen die Frankfurter Hartrad einen Schild mit drei Rosen (2:1), dazwischen ein aufrechter Pfeil. Das Wappen erscheint auf Siegeln des Ratsherren und Schöffen Erwin Hartrad seit 1392 sowie auf einem Siegel des Henne Hartrad gen. Crone von 1432. Spätere Autoren geben es mehr oder weniger falsch wieder:
Philipp Ludwig Anthäus bringt in seinem Buch der Frankfurter Epitaphien (ca. 1675, fol. 74) eine Zeichnung von Erwins vermutlichem Grabstein zu St. Kathrinen, der rechts das Wappen der Faut von Monsberg, links das der Hartrad trägt, interpretiert den Pfeil aber als Schildteilung. Johann Karl von Fichard wiederum, der nach eigener Auskunft den Grabstein im 19. Jahrhundert noch selbst gesehen hat, gibt seinen Mitteilungen zur Familie Hartrad in der Frankfurter Geschlechtergeschichte eine kleine Wappenzeichnung bei, die  so wenig sie ansonsten erkennen lässt – doch wenigstens ganz eindeutig keine Schildteilung, sondern eine zwischen den drei Rosen befindliche Figur zeigt. Das Bürgermeisterverzeichnis von ... überliefert sogar zwei unterschiedliche Wappen Erwins, nämlich zum Jahr 1398 drei Rosen mit im Dreipass überkreuzten Stengeln, zum Jahr 1402 dasselbe Wappenbild in gespaltenem Schild. Die Unsicherheit in der Interpretation des Schildinhalts scheint seine Ursache in der geringen Zahl erhaltener Siegelabdrücke zu haben, die noch dazu einen recht kleinen Durchmesser aufweisen und zum großen Teil schlecht erhalten sind. Trotz Erwins umfangreicher Beurkundungstätigkeit zwischen 1392 und 1410 liegen heute nur mehr xx Siegelexemplare vor – beglaubigt wurden Ratsurkunden ja meist mit dem Stadtsiegel, nicht mit den persönlichen Siegeln der Schöffen –, die meisten davon stark beschädigt. Auch bei zwei recht gut erhaltenen Siegeln Erwins von 1392 und 1405 ist die Schildfigur nur schwer zu erkennen, und der Grabstein Erwins war wohl schon zu Anthäusʼ Zeiten stark abgetreten. Das Siegel Henne Hartrads von 1432 lässt aber keinen Zweifel über den Inhalt. Die Tingierung ist dagegen unbekannt.

Von dem der Rothenburger Hartrad ist das Frankfurter Wappen ganz verschieden. Dass nicht nur Erwin, sondern auch sein vermutlicher Neffe Henne sich desselben Wappens bedienen, mag anzeigen, dass es schon beider gemeinsamer Vorfahr Erwin zum Dorrenbaum geführt hat. Von ihm hat sich aber weder ein Siegel noch eine Urkunde mit Siegelankündigung erhalten. Vielleicht hat also doch erst der jüngere Erwin beim Eintritt in den Rat (1392) sich ein Wappen zugelegt und ein Siegel schneiden lassen.

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Verstreute Namensträger

1334 erscheint unser Name in der Reichsstadt Frieberg mit Peter Hartrad, der dort ein Haus an der Burg besitzt („Petir Hartradis huse vor der Burg“). Angehörige anderer Familienzweige ziehen früh von verschiedenen wetterauischen Städten nach Süden, in die reiche Messe- und Handelsmetropole Frankfurt: hierher gehören Contze (Konrad) Hartrad aus Grünberg, der 1361 und 1369 in Frankfurt genannt wird, und Peter Hartrad aus Heddernheim (?), dem wir 1367, 1373 und – sofern es sich um dieselbe Person handelt – 1416 begegnen, vielleicht auch „Tyle Hardrats son von Frydeberg“, der 1395, nachdem er eine Frankfurter Bürgertochter geheiratet hat, das dortige Bürgerrecht erwirbt.

Aus Büdesheim, mittig zwischen Friedberg, Frankfurt und Hanau gelegen, kommt ein Johann (Henne) Hartrad, der 1399 und 1400 Hausgenosse des dortigen Bruderhofes ist, eines Besitzes des Klosters Michelsberg zu Bamberg. 1413 erscheint er in einer Frankfurter Urkunde, und vielleicht ist er mit einem 1370 in Frankfurt erwähnten [N.N.] Hartrad aus Büdesheim identisch. Ein Fritz Hartrad (Hartrud) wird 1468 als wohl schon weit über 60jähriger mit seiner Frau Grete und deren Geschwistern Bechte Becker, Andreas, Wigel und Else in Büdesheim genannt. Eine weitere Linie stammt aus Altenstadt, nicht weit von Büdesheim; ein Clas (Nikolaus) Hartrad, Sohn des Konrad Hartrad aus Altenstadt, schwört 1414 den Frankfurter Bürgereid.

In Hochstadt am Main, zwischen Frankfurt und Hanau gelegen, ist Diel Hartrad 1404 Heimbürge (Bürgermeister).  Herte Hartrad, der 1432 ebendort genannt wird, und Clas Hartrad, der 1427 und 1432 in Hochstadt bzw. dem Nachbarort Groschlag erscheint, sind zeitlich als Diels Söhne anzusprechen. Heinz Hartrad wiederum scheint des letzteren Sohn gewesen zu sein, da er Clas’ Güter in Hochstadt erbt. Man wird ihn mit jenem Heinrich Hartrad identifizieren können, der 1447 und 1452 als hanauischer Schultheiß zu Groschlag urkundet.

Etwas weiter mainaufwärts, in Hörnstein, am Rande des Spessart bei Seligenstadt gelegen, erscheint 1447 urkundlich Konrad Hartdrat. Aufgrund der geographischen Lage Hörnsteins, das weder von Hanau noch von Dieburg weit entfernt ist, könnte dieser Konrad zu der Linie in Hochstadt/Groschlag ebenso gehören wie zu den Hartrad von Dieburg. Etwa eine bis zwei Generationen später kommen in Hörnstein Familien namens Hardruck und Hartrich vor, die sehr wahrscheinlich zusammengehören und möglicherweise von Konrad Hartdrat abstammen. Man findet (vgl. Schöffler): Peter Hardruck (1497), vielleicht identisch mit dem Centgrafen Peter Hartrich (1498, 1501), Paul Hardruck (1497), Konrad Hardruck (1497, 1519, 1521, 1524, 1531), vielleicht identisch mit dem Schöffen Konrad Hartrich (1498, 1501), Henne Hardruck (1497, 1512, 1519, 1521, 1524, 1531), dessen erste Frau Katharina (1497, 1512), dessen zweite Frau Margarete, geb. Eyles (1519, 1521), Heinrich Hardruck (1512). Die Urkunden zeigen die Familie in enger Beziehung zum Kloster Seligenstadt. Die Stadt Seligenstadt gehörte seit 1346 wie Dieburg zum Bund der neun Amtsstädte im Mainzer Oberstift.


noch einzuarbeiten:

Johann Hartrut, „pastor in gunczenheym“
Hartrad in Bierstadt
Heinz und Mathilde Hartrad in Rodheim


Blick auf den ,Römer‘, das Frankfurter Rathaus, noch ohne historisierende Zutaten. Das linke der drei Treppengiebelhäuser ist das Hartradsche Haus Laderam.
MATERIALIEN (werden demnächst bereitgestellt)

Christian Hartard: Die Hartrad von Dieburg (PDF)

Johann Carl von Fichard, Frankfurter Geschlechtergeschichte, fasz. 124: Hartrad (PDF)